Rechtsprechung
   BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30148
BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03 (https://dejure.org/2005,30148)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03 (https://dejure.org/2005,30148)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 25 W (pat) 267/03 (https://dejure.org/2005,30148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Vielmehr kann einer Marke die Unterscheidungskraft in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (st. Rspr.; zuletzt EuGH, MarkenR 2004, 111, 113 - BIOMILD/Campina Melkunie; EuGH, MarkenR 2004, 99, 107 - KPN/Postkantoor).

    Denn ein Zeichen ist bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH, MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT; EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/Campina Melkunie).

    So hat auch der EuGH in seiner Rechtsprechung im Anschluss an die von der Anmelderin ausdrücklich benannten Entscheidung "Babydry" des EuGH (MarkenR, 2001, 400), wonach ein der Unterscheidungskraft entgegenwirkender etwaiger beschreibender Charakter der Wortkombination nicht nur gesondert für jedes Wort, sondern auch für das durch die Wörter gebildete Ganze festzustellen ist, wiederholt betont, dass die bloße Kombination von schutzunfähigen Bestandteilen selbst bei einer Wortneuschöpfung nicht zwangsläufig zur Eintragungsfähigkeit führt; entscheidend sei vielmehr, ob der von der Wortkombination erweckte Eindruck in seiner Gesamtheit hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenstellung der Bestandteil entsteht und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/ Campina-Melkunie).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - Cityservice; MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Vielmehr kann einer Marke die Unterscheidungskraft in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen auch aus anderen Gründen als ihrem etwaigen beschreibenden Charakter fehlen (st. Rspr.; zuletzt EuGH, MarkenR 2004, 111, 113 - BIOMILD/Campina Melkunie; EuGH, MarkenR 2004, 99, 107 - KPN/Postkantoor).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - Cityservice; MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Ob ein Zeichen Unterscheidungskraft aufweist, ist unter Berücksichtigung der angesprochenen Verkehrskreise, der konkret gewählten Sprachform und den insoweit üblichen Bezeichnungsgewohnheiten auf dem maßgeblichen Dienstleistungssektor zu beurteilen, wobei grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen ist (vgl zur st. Rspr. BGH MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

  • BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 73/00
    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Trotz dieser Mehrdeutigkeit des Begriffs "PET" wird der Verkehr in "PET" jedoch ein das Thema des Forums bezeichnendes Bezugswort sehen wird und die Bezeichnung "Forum PET" daher unabhängig davon, ob er PET als Abkürzung für den Kunststoff Polyethylenterephthalat, als englischsprachigen Begriff für Haustiere oder als Hinweis auf die "Positronen-Emissions-Tomographie" versteht, unmittelbar und ohne analysierende Zwischenschritte im Sinn "eines Forums zum Thema PET" verstehen, wobei das Forum für die Erörterung, Diskussion oder Darstellung des Themas PET aus einem Kreis von Personen, aber auch aus einer Zeitschrift oder einem virtuellen Ort, einer Internet-Seite bzw -Portal, mithin aus jeder Art von Kommunikationsebene bestehen kann (vgl auch BPatG, Beschluß v 17.09.1997, 29 W (pat) 198/96 - "Deutsches Medizin Forum"; Beschluß v 22.07.1998, 29 W (pat) 23/98 - "Bauforum"; Beschluß v 28.06.2000, 32 W (pat) 73/00 - "forum bürowirtschaft"; HABM, Entscheidung v 31.01.2001, R0018/00-1 - "EXHIBITOR FORUM"; jeweils PAVIS CD-ROM Markenentscheidungen).

    Allerdings weist der Senat darauf hin, dass entgegen der Auffassung der Anmelderin dem genannten Beschluss des 32. Senats vom 28.06.2000 - 32 W (pat) 73/00 - "forum bürowirtschaft" nicht entnommen werden kann, dass Wortkombinationen mit dem Bestandteil "forum" grundsätzlich schutzunfähig sind.

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Maßgebend ist allein, ob der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, auf dessen Verständnis es allein ankommt (vgl EuGH MarkenR 1999, 236, Abs. 24 - Lloyd/Loints; EuGH MarkenR 2002, 231 - Philips/Remington; BGH MarkenR 2002, 124 - Warsteiner III) in der angemeldeten Marke einen betrieblichen Herkunftshinweis erblickt oder nicht.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. z.B. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 44 - 60) - Libertel; Grur Int 2004, 631, 634 (Tz. 44 - 48) - Dreidimensionale Tablettenform I; GRUR 2004, 943, 944 (Tz. 25) - SAT.2).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Dieser Auslegungsgrundsatz ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft zu berücksichtigen (vgl. z.B. EuGH GRUR 2003, 604, 607 f (Nr. 44 - 60) - Libertel; Grur Int 2004, 631, 634 (Tz. 44 - 48) - Dreidimensionale Tablettenform I; GRUR 2004, 943, 944 (Tz. 25) - SAT.2).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Ein Eintragungshindernis kann sich daher nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - Cityservice; MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.05.2005 - 25 W (pat) 267/03
    Ebensowenig steht die mit einer verallgemeinernden Aussage wie "Forum PET" einhergehende Unbestimmtheit der Angabe wie auch die Unkenntnis der durch den Begriff im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte einem Verständnis als bloße Sachangabe entgegen (vgl. BGH MarkenR 2000, 330, 332 - Bücher für eine bessere Welt).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

  • BPatG, 22.07.2003 - 24 W (pat) 32/02
  • BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 178/03
  • BPatG, 22.07.1998 - 29 W (pat) 23/98
  • BPatG, 20.06.2022 - 29 W (pat) 22/21
    Beschlüssen des Bundespatentgerichts ausgeführt wurde (vgl. die bereits von der Markenstelle aufgeführten Entscheidungen; so z. B. BPatG, Beschluss vom 12.05.2005, 25 W (pat) 267/03 - Forum PET).

    Der Verkehr wird daher auch bei einer mit "aktionaersforum" gekennzeichneten Dienstleistung die Bezeichnung nicht als auf ein bestimmtes Unternehmen hinweisendes Unterscheidungsmittel auffassen, sondern lediglich als naheliegenden Sachhinweis auf die Erbringungsstätte des Dienstleistungsangebots (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.05.2005, 25 W (pat) 267/03 - Forum PET; Beschluss vom 02.03.2004, 24 W (pat) 178/03 - Werkzeugforum).

  • BPatG, 07.09.2009 - 26 W (pat) 45/08
    Auch das Bundespatentgericht habe bereits einige Anmeldungen, die den Begriff "FORUM" aufwiesen, zurückgewiesen (PAVIS PROMA, 32 W (pat) 003/01 -forum; 25 W (pat) 267/03 -Forum PET; 25 W (pat) 220/02 -back FORUM).
  • BPatG, 19.04.2007 - 25 W (pat) 1/05
    Zu beachten ist dabei, dass vor allem Informations- und Diskussions-Portale im Internet zunehmend nicht nur reine Informationen und die Möglichkeit des Informationsaustausches anbieten, sondern ebenso weitere, im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema stehende Waren und Dienstleistungen (vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 178/03 - Werkzeugforum; BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 267/03 - Forum PET).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht